Mieten

Außerhalb der Metropolen wie Athen und Thessaloniki finden sich kaum hohe Wohngebäude und meist befinden sich industrielle Bauten in Randbezirken. Wohnen in kleineren Städten und ländlichen Gegenden ist für viele sicherlich attraktiver. 

Der Wohnungsmarkt ist wegen geringerer Verfügbarkeit mitunter schwierig. Die Mietpreise richten sich wie in anderen europäischen Ländern nach der Popularität der Stadtbezirke. 

Es gibt keinen offiziellen Mietspiegel, wie beispielsweise in Deutschland, und bei Vermietungen wird die Höhe der Miete frei festgesetzt. Die Miethöhe ist im Vergleich mit anderen westeuropäischen Ländern dennoch sehr niedrig angesetzt. In Griechenland kann man auch günstig wohnen. 

Die Mietkaution ist gesetzlich auf zwei Monatsmieten festgelegt, diese darf der Vermieter nicht auf einem gesonderten Konto (Treuhandkonto) hinterlegen. Es ist üblich, die letzten zwei Monate vor Auszug keine Miete mehr an den Vermieter zu zahlen, um sicherzugehen, die zuvor geleistete Kaution quasi „zurückzuerhalten“,  da man nicht immer sicher sein kann, dass der Vermieter diese bei Auszug auszahlt.

Grundsätzlich gilt: Bei Auszug muss die Mietimmobilie wieder in dem Zustand übergeben werden, in dem sie übernommen wurde. 

Wie das deutsche Mietrecht unterliegt auch das griechische der Privatautonomie. Vermieter und Mieter können grundsätzlich in Absprache Mietverträge frei formulieren. Allerdings bestehen im griechischen Recht bei Mietverträgen mehrere Besonderheiten.

Die Ver- bzw. Die Anmietung gilt für mindestens drei Jahre (Gesetz 1703/1987), auch wenn die Vereinbarung auf einen geringeren Zeitraum lautet oder für unbestimmte Zeit vereinbart wurde. Eine Vertragslaufzeit unter drei Jahren kann jedoch aufgrund der Privatautonomie vereinbart werden. Hintergrund ist der Schutz von Mietern.

Eine Kündigung seitens des Vermieters ist bei verkürzten Langzeit-Mietverhältnissen gesetzlich nur in eng begrenzten Fällen kündigbar (z.B. Eigenbedarf). 

Zulässige Mieterhöhungen werden durch das Statistikamt gesetzlich festgelegt, welche sich an den aktuellen Lebenshaltungskosten orientieren. Selbstverständlich gilt auch hier: Im Zuge der Privatautonomie von Mietverträgen können davon abweichende Mieterhöhungen auch individuell vereinbart werden. 

Bei Interesse an einem Mietobjekt freuen wir uns Sie erfolgsversprechend zu beraten. 

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