Zweitwohnsitz
Ein Zweitwohnsitz so lukrativ wie nie !
Haben Sie den Traum von einer eigenen Immobilie am Mittelmeer ? Nach der schweren Finanz- und Wirtschaftskrise, welche mit exorbitanten Wertverlusten einhergingen, hat sich der Immobilienmarkt in Griechenland nur mäßig erholt.
Bisher gibt es in Griechenland kein einheitliches Katasteramt, aber für jedes Objekt einen Grundbucheintrag. Im Zuge der Modernisierung der kompletten Struktur des Landes reformiert Griechenland seine Verwaltung und Bürokratie. Mit einem auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann ein Immobilienerwerb absolut rechtssicher abgeschlossen werden.
Mit dem neuen digitalen Baugenehmigungsverfahren wurde die Grundlage für professionelle Strukturen gelegt. So benötigen Baugenehmigungen teilweise nur wenige Tage bis zur positiven Entscheidung.
Mit der Senkung der Grunderwerbssteuer von 10% auf nunmehr 3,09%, welche bei Kauf von Immobilien einmalig anfällt, erwirbt man das gewünschte Objekt mit den derzeit günstigsten Kauferwerbsnebenkosten innerhalb der EU.
Bei Neubauten fällt die gesetzliche MwSt. von 24% an, jedoch keine Grunderwerbssteuer.
Gut zu wissen: Das griechische Zivilgesetzbuch gestattet bei dem Erwerb einer Immobilie eine ungewöhnliche Finanzierungsmöglichkeit. Die Kaufpreiszahlung kann in frei vereinbarten Raten zwischen Käufer und Verkäufer mit flexibler Laufzeit notariell vereinbart werden.
Ohne regionales Know-how, ausreichende Fachkenntnis und ein gutes regionales Netzwerk können einige Hindernisse beim Kauf auftreten. Ohne einen gut recherchierenden Anwalt beispielsweise reicht ein Grundbucheintrag nicht aus, um den rechtmäßigen Eigentümer eines Objektes festzustellen.
Gerne freuen wir uns, Sie auf Ihrem Weg zum Zweitwohnsitz zu begleiten.